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   BSG, 18.02.1964 - 11/1 RA 239/60   

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BSG, 18.02.1964 - 11/1 RA 239/60 (https://dejure.org/1964,8796)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1964 - 11/1 RA 239/60 (https://dejure.org/1964,8796)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60 (https://dejure.org/1964,8796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 190
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.02.1963 - 12 RJ 300/61

    Witwenrente - Berufsunfähigkeitsrente - Vorzeitiges Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 18.02.1964 - 1 RA 239/60
    Die Eigenschaft, "berufsmäßig als Arbeitnehmer tätig zu sein" (AVAVG § 75 Abs. 1) kann schon durch den Entschluß zur Aufnahme oder Wiederaufnahme abhängiger Arbeit begründet werden ; die vorherige Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit ist dazu nicht erforderlich (Anschluß BSG 1963-02-28 12 RJ 300/61 = BSGE 18, 287).3.
  • BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 19/82
    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 18. Februar 196" - 11/1 RA 239/60 : BSGE 20, 190, 197; Urteil vom 28. Februar 1963 - 12 RJ 300/61 : SozR Nr. 15 zu 5 12ü8; Urteil vom ". Februar 1965 - 11/1 RA 1H2/63 : SozR Nr. 33 zu & 12H8; Urteil vom 23. Juli 1965 1 RA 1N3/63 -), daß die ernstliche.

    es sich insoweit nicht um eine dem Revisionsgericht verschlossene Beweiswürdigung handelt (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1964 11/1 RA 239/60 : BSGE 20, 190, 198).

    - 11/1 RA 239/60.

    BSGE 20, 190, 197; Urteil vom ".

    Diese Prüfung muß eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Umstände und insbesondere des Verhaltens des Versicherten einschließen, wenn sie dem von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis Rechnung tragen soll, daß die ernstliche Arbeitsbereitschaft des Versicherten "keinem vernünftigen Zweifel unterliegt" (BSGE 20, 190, 197).

  • BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 5/82
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 18. Februar 196" - 11/1 RA 239/60 : BSGE 20, 190, 197; Urteil vom 28. Februar 1963 - 12 RJ 300/61 : SozR Nr. 15 zu 5 12H8; Urteil vom 4. Februar 1965.

    Der 11. Senat des BSG hat zutreffend bereits darauf hingewiesen, daß es sich insoweit nicht um eine dem Revisionsgericht verschlossene Beweiswürdigung handelt (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1964 11/1 RA 239/60 : BSGE 20, 190, 198).

    Daß bei der Prüfung der ernstlichen Arbeitsbereitschaft eines Versicherten, der als pensionierter Beamter vor seiner Arbeitslosmeldung nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt angehört hat, besonders strenge Maßstäbe anzulegen sind, hat das BSG wiederholt entschieden (Urteil vom 15. März 1962 - 4 RJ 210/59 : SozR Nr. 10 zu 5 1248 RVG; Urteil vom 28. Februar 1963 - 12 RJ 300/61 : BSGE 18, 287, 290; Urteil vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60 BSGE 20, 190, 197; Urteil vom 4. Februar 1965.

    "keinem vernünftigen Zweifel unterliegt" (BSGE 20, 190, 197).

  • BSG, 10.03.1983 - 4 RJ 13/82
    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 18. Februar 196" - 11/1 RA 239/60 : BSGE 20, 190, 197; Urteil vom 28. Februar 1963 - 12 RJ 300/61 : SozR Nr. 15 zu S 1248; Urteil vom &. Februar 1965 - 11/1 RA 1ü2/63 : SozR Nr. 33 zu S 12M8; Urteil vom 23. Juli 1965 - 1 RA 1M3/63 -), daß die ernstliche Arbeitsbereitschaft in besonderer Weise dargetan (belegt) werden muß.

    Beweiswürdigung handelt (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 196" RA 239/60 : BSGE 20, 190, 198).

    BSGE 18, 287, 290; Urteil vom 18. Februar 196U - 11/1 RA 239/60 BSGE 20, 190, 197; Urteil vom 4. Februar 1965 - 11/1 RA 1U2/63 SozR Nr. 33 zu 5 1248 RVG; Urteil vom 29. Juli 1976 ü RJ -.

    Diese Prüfung muß eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Umstände und insbesondere des Verhaltens des Versicherten einschließen, wenn sie dem von der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernis Rechnung tragen soll, daß die ernstliche Arbeitsbereitschaft des Versicherten "keinem vernünftigen Zweifel unterliegt" (BSGE 20, 190, 197).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 19/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

    Vielmehr hat es in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere des Sinnes und Zweckes der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen betont (vgl. z.B. BSGE 14, 53, 54 = SozR Nr. 8 zu § 1248 RVO ; BSGE 20, 190, 192 f = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO ; BSG SozR 2200 § 1248 Nrn. 11, 15, 17).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das im Arbeitslosenversicherungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer subjektiven und objektiven Verfügbarkeit der Versicherten (für eine ihr zu vermittelnde Arbeit) - mit gewissen Modifikationen (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8) - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen worden (vgl. BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO ; BSGE 20, 190, 192 f = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO ; BSG SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO ).

  • BSG, 04.11.1964 - 1 RA 219/61
    i.S° des @ 75 Abs° 1 AVAVGzu begründen; dazu genügt der Entschluß, nunmehr wieder unselbständige Tätigkeiten verrichten zu wollen° Des hat der Senat in seinem Urteil V0m 180 Februar 1964 (BSG 20, 190) in Anlehnug an die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden Und näher begründet; dort ist auch dargelegt, daß ein solcher Entschluß nicht nur die Eigenschaft "berufsmäßig als Arbeitneh er tätig zu sein" begründet (erste Voraussetzung des Abs. 1), sondern zugleich bewirkt, daß der Versicherte 5 >.

    - )° Eine Selbständigkeit kann allerdings nicht, wie es das LSG getan hat, deswegen verneint werden, weil die Tätigkeit für einen Gewerbetreibenden keine Lebensgrundlage zu bilden vermag (BSG 14, 224; 16, 56; 18, 215)() Gleichwohl fordert die Einreihung in die Selbständigen nach 5 75 Abs° 3 AVAVGein gewisses Mindestmaß an Umfang und Arbeitszeit (BSG 14, 224, 226)° Dieses "Mindestmaß" ist hier - im Gegensatz zu dem Fall des 1° Senats vom 18° September 1963 - nicht erreicht worden° Das LSG hat die Angaben der Klä- ! gerin über ihre Vertretertätigkeit erkennbar für glaubhaft erachtet; danach hat sie eine einzige Firma in Flensburg "Vertreten", d.h" für diese seit 1953 Seifengeschäfte zum Vertrieb einer Bohnermasse aufgesucht, anfangs 20 die Woche, zuletzt noch 10-11; ihr Verdienst (Überschuß der Verkaufspreise gegenüber den Einkeufspreisen) hatte seinen Höchststand im Jahre 1955 mit 253, 08 DM; er betrug im Jahre 1958 114, 58 DM, 1959 27, 86 DM und 1960 51, 90 DM° Dieser Sachver" halt - insbesondere der sehr geringe Verdienst - ergibt das völlig unerhebliehe Ausmaß der Vertretertätigkeit in den Jahren 1958 und 1959, aber auch in der übrigen Zeito Aufgrund dieser Tätigkeit hat die Klägerin daher nicht den Selbstständigen des @ 75 Abs° 5 Satz 1 AVAVG zugeordnet werden dürfen; ebensowenig ist dadurch der beabsichtigten unsclbständigen Tätigkeit des Hauptgewicht genommen worden (vgl° @ 75 Abs. 1 AVAVG: "in der äguptsgghg als Agpgijnggmng)c Mit den sonstigen Tatbestandsmerkmalen, die das LSG noch zur Annahme einer ArbeitsloSigkeit LS° des $ 25 Abs" 2 AVG gefordert hat, ist es diesem Bechtsbegriff ebenfalls nicht gerecht geworden° Die Darlegungen des LSG deuten zwar dnrauf hin, daß es dabei an die Tatbestandsmerkmale des @ 76 Abs, 1 AVAVG gedacht hat, die nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. die Urteile des Senats in BSG 20, 190 und SozR Nr, 21 zu @ 1248 EVO) vom Begriff der Arbeitslosigkeit in 5 25 Abs. 2 AVG miterfaßt werden° Nach @ 76 Abs° 1 AVAVG kommt es jedoch entscheidend darauf an, ob die Klägerin (in ihrem 60° Lebensjahr) eine Beschäftigung "unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" hat ausüben wollen und können (Nr° 1 bis 5)° Darüber fehlen im angefochtenen Urteil ausreichende Feststellungen; aus ihm läßt sich nur ersehen, daß sich die Klägerin - möglicherweise neben anderen Beschäftigungen - um eine Tätigkeit als Verkäuferin und Bürokraft (Kontoristin) beworben hat" Der allgemeine Arbeitsmarkt umfaßt indessen alle Tätigkeiten, für die jemand ohne Einschränkung auf seinen (früheren) Beruf bei verständiger Würdigung des Einzelfalles in Betracht kommt, bei ei- .

    haben, ob die Klägerin in ihrem 60° Lebensjahr auch die Voraussetzungen des © 76 Abs., 1 AVAVGerfüllt hat, Zur näheren Erläuterung wird auf die früheren Darlegungen des erkennenden Senats (BSG 20, 190 und SozR Nr° 21 zu @ 1248 RVO) verwiesen.

  • LSG Hessen, 24.06.2002 - L 13 RJ 946/00
    Vielmehr hat es in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere von Sinn und Zweck der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen betont (vgl. z.B. BSGE 14, 53, 54 = SozR Nr. 8 zu § 1248 RVO; BSGE 20, 190, 192 f. = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO; BSG ">58%20Abs.%201%20Satz%201%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1248 Nrn. 11, 15, 17).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das im Arbeitsförderungsrecht gesondert .geregelte Erfordernis einer subjektiven und objektiven Verfügbarkeit der Versicherten (für eine ihnen zu vermittelnde Arbeit) - mit gewissen Modifikationen (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8) - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen worden (vgl. BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu § 1248 RVO; BSGE 20, 190, 192 f. = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO; BSG SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO).

  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 41/81

    Erwerbslosigkeit; Kriegsgefangenschaft; Ersatzzeit; Arbeitslosigkeit

    Diese Rechtsprechung geht davon aus, daß sich der Begriff der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung mangels eigener Definition mit dem des Rechts der Arbeitsförderung (früher: Arbeitslosenversicherung) grundsätzlich decken müsse (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes - AFG - vom 25. Juni 1969, vorher § 75 Abs. 1 des bis dahin geltenden Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - AVAVG -; BSGE 20, 190, 192 f. = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO ).

    Hinzu kommen muß, daß der Versicherte in bezug auf die beanspruchte Arbeitslosigkeit objektiv in der Lage und subjektiv ernstlich bereit war, jede zumutbare Tätigkeit zum nächstmöglichen Termin aufzunehmen (sog objektive und subjektive Verfügbarkeit, vgl. § 103 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AFG; § 76 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AVAVG; im Ergebnis ebenso BSGE 20, 190, 192 f. = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO ; BSGE 33, 137, 138 = SozR Nr. 60 zu § 1248 RVO ).

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 43/95
    Vielmehr hat es in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere des Sinnes und Zweckes der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen betont (vgl zB BSGE 14, 53, 54 = SozR Nr. 8 zu & 1248 RVG; BSGE 20, 190, 192 f = SozR Nr. 19 zu EUR 1248 RVG; BSG SozR 2200 5 1248 Nrn 11, 15, 17).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das im Arbeitsförderungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer subjektiven und objektiven Verfügbarkeit des Versicherten (für eine ihm zu vermittelnde Arbeit) -mit gewissen Modifikationen (vgl 28 BSG SozR 2200 5 1259 Nr. 8) - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen werden (vgl BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu 5 1248 RVG; BSGE 20, 190, 192f = SozR Nr. 19 zu 5 1248 RVG; BSG SozR Nr. 39 zu & 1259 RVG), Dementsprechend sind für die Auslegung des Begriffes der Arbeitslosigkeit in 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVG grundsätzlich die H 101 und 103 AFG heranzuziehen (vgl BSG SozR 2200 5 1248 Nr. 49).

  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 78/95

    Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit nach Vollendung des

    Dabei hat es die Berücksichtigung der Besonderheiten, insbesondere des Sinnes und Zweckes der jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen, betont (vgl BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 19/95, SozR 3-2600 § 58 Nr. 5 mwN) und das im Arbeitslosenversicherungsrecht gesondert geregelte Erfordernis einer objektiven und subjektiven Verfügbarkeit der Versicherten - mit gewissen Modifikationen - in den rentenrechtlichen Begriff der Arbeitslosigkeit einbezogen (BSG, Urteile vom 28. September 1961 - 4 RJ 51/60, BSGE 15, 131, 133 = SozR Nr. 9 zu § 148 RVO; vom 18. Februar 1964 - 11/1 RA 239/60, BSGE 20, 190, 192 f = SozR Nr. 19 zu § 1248 RVO; vom 18. August 1971 - 4 RJ 107/71, SozR Nr. 39 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 18. Februar 1964 (BSGE 20, 190, 495) und vom 4. Februar 1965 (Praxis 4965, «aa-).
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
  • LSG Sachsen, 10.10.2007 - L 3 AL 95/06

    Rechtsschutzbedürfnis für das Klageziel der Verurteilung zur Meldung von Zeiten

  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 10/96

    Anspruch auf Vermerkung von Zeiten ohne Beschäftigung als Ersatzzeiten -

  • SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 38/81

    Erwerbsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeit; Behebung der Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 28.08.1984 - 11 RA 4/84

    Versorgungsempfänger - Rentenversicherung - Versicherungspflichtige Beschäftigung

  • BSG, 07.09.1977 - 11 RA 66/76

    Verfolgteneigenschaft - Juden - Zeitpunkt des Verlassens Deutschlands - Rückkehr

  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
  • BSG, 29.08.1984 - 1 RA 73/83
  • LSG Hessen, 27.06.1973 - L 1 Ar 1228/71
  • BSG, 10.09.1971 - 5 RKn 71/69

    Arbeitslosigkeit - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit des Arbeitssuchenden -

  • BSG, 24.05.1966 - 1 RA 281/64

    Begehrung von vorzeitigem Altersruhegeld nach dem

  • BSG, 18.03.1965 - 7 RAr 25/64

    Arbeitslosenhilfe - Verlassen des Wehrdienstes - Vorübergehene Versagung der

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 92/75
  • BSG, 16.01.1970 - 7 RKg 2/67

    Griechischer Staatsangehöriger - Kinder in Griechenland - Kindergeldanspruch -

  • BSG, 04.02.1965 - 1 RA 142/63

    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosmeldung - Ernstliche Arbeitsbereitschaft -

  • BSG, 10.05.1979 - 11 RA 42/78
  • BSG, 04.02.1965 - 1 RA 220/63
  • BSG, 01.12.1964 - 1 RA 218/61
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 112/61
  • LSG Niedersachsen, 09.03.1977 - L 2 J 220/76
  • BSG, 04.05.1965 - 1 RA 107/63
  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 120/63
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